Zaunbau

Sie möchten Ihr Grundstück mit einem Zaun einfrieden oder Ihre Terrasse vor neugierigen Blicken schützen?

Die Einfriedung eines Grundstücks hat nicht nur ästhetische Gründe, sondern gibt dem Eigentümer auch ein Gefühl von Sicherheit. Es spielt dabei in erster Linie keine Rolle wie hoch der Zaun ist, es geht vielmehr um eine optische Abgrenzung von Grundstücken. Laut niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz § 27 Einfriedungspflicht ist der Grundstückseigentümer unter Umständen sogar verpflichtet sein Grundstück einzufrieden.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot über die Errichtung von :

  • Holzzäunen
  • Gabionen
  • Stabgitterzäunen
  • oder anderen Materialien

hochwertiger Lärchenzaun in Kombination mit Gabionen